Abteilung Rauchwarnmelder

Rauchmelder für Ihre Sicherheit

Rauchmelderpflicht in Hessen. In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen Pflicht.

Dies hat der hessische Landtag am 10. Juni 2005 entschieden und in die Hessische Bauordnung (HBO) aufgenommen.
Auszug aus der HBO – § 13 Absatz 5 (Stand: 20. Juni 2005):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Unser Team unterstützt Sie in sämtlichen Fragen rund um dieses Thema. Gerade im Brand oder bei Rauchentwicklung können Sekunden ausschlaggebend sein für Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie.

Ihre Ansprechpartner:

Tanja Nickel
Abteilungsleiterin Rauchwarnmelder
Sachkundige / Befähigte Person
Tel.: +49 69 33 99 88 – 23
Daniel Winter
Teamassistent
Sachkundige / Befähigte Person
Tel.: +49 69 33 99 88 – 24

​Aussendienst

 
Sven Hector
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person
Tel.: +49 69 33 99 88 – 0
Marc Allstädt
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person
Tel.: +49 69 33 99 88 – 0

W&P – Ihr Rundum-Partner für Brandschutz-Sicherheit