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Prüfung der Feuerlöscher

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Prüfung der Feuerlöscher

Jederzeit Sicherheit durch regelmäßige Prüfung der vorhandenen Brandschutzeinrichtung sollte der Grundsatz für jeden Betreiber sein.

Grundlage für die Bereitstellung von Feuerlöschern ist in erste Linie die ZH201 (Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern für die Überprüfung die DIN 14406/4)

Wir unterscheiden bei der Auswahl von Feuerlöscher zwischen Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher bei der Prüfung.                                                                 

Bei Aufladelöscher handelt es sich um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas getrennt gehalten wird, erst kurz vor der Inbetriebnahme wird die Treibmittelflasche über die Auslösearmatur geöffnet. Da die abzugsdichte Fläche der Treibgasflasche gering ist, ist auch eine Undichtigkeit fast auszuschließen. Der Aufladelöscher ist daher als Qualitätslöscher heute Standard in Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen.

Bei Dauerdrucklöscher handelt es sich dagegen um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas in einen Behälter aufbewahrt wird. Der ganze Feuerlöcher steht daher ständig unter Druck und ist somit anfälliger für Undichtigkeit. Der Dauerdrucklöscher unterliegt der Dauerdruckbehälter Verordnung  und  muß bei jeder Prüfung einer 100% ign Dichtkontrolle des Behälters mit Ventil erfolgen.

 

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