Feuerlöscher

Wiederkehrende Prüfung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern

 Feuerlöscher:

Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Jederzeit Sicherheit durch regelmäßige Prüfung der Brandschutzeinrichtung damit im Ernstfall die Funktionalität gewährleistet werden kann. Ein Feuerlöscher, der eingesetzt wurde, ist anschließend sofort zu warten und wieder Instand zu setzten. Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl breitzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten. Wir unterscheiden bei der Auswahl von Feuerlöscher zwischen Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher bei der Prüfung.

Kennzeichnung des Feuerlöschers:

Die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen Feuerlöscher entsprechend ASR A1.3 gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar angebracht. Erkennbarkeit der notwendigen Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien. Die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan entsprechend ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht-und Rettungsplan“ aufgenommen sind.

Aufladelöscher:

Hier wird der Druck im Feuerlöschbehälter erzeugt. Dies geschieht unmittelbar vor dem Gebrauch durch das Öffnen einer innen liegenden Patrone oder eine außenliegende Flasche. Bei Aufladelöscher handelt es sich um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas getrennt gehalten wird, erst kurz vor der Inbetriebnahme wird die Treibmittelflasche über die Auslösearmatur geöffnet. Da die abzugsdichte Fläche der Treibgasflasche gering ist, ist auch eine Undichtigkeit fast auszuschließen. Der Aufladelöscher ist daher als Qualitätslöscher heute Standard in Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen.

Dauerdrucklöscher:

Bei Dauerdrucklöscher handelt es sich dagegen um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas in einen Behälter aufbewahrt wird. Der ganze Feuerlöscher steht daher ständig unter Druck und ist somit anfälliger für Undichtigkeit.

Überprüfungs-und Wartungsintervalle:

Im Allgemeinen müssen die Feuerlöscher laut DIN 14406 (Teil 4) und der DIN EN3 Vorschriften alle 2 Jahre durchgeführt werden von einer befähigten Person bzw. Sachkundigen gewartet werden. Als Betreiber eines Gebäudes müssen Sie für die regelmäßige, fachgerechte Wartung von Feuerlöschern gemäß Herstellerangaben sorgen.

Pflichten des Betreibers:

Jederzeit Sicherheit durch regelmäßige Prüfung der vorhandenen Brandschutzeinrichtung sollte der Grundsatz für jeden Betreiber sein.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei starker Beanspruchung wie z. B einem ständigen mobilen Transport oder Umwelteinflüssen, Auslösungen der Geräte ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar und vor allem in der richtigen Höhe angebracht sind.

Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten.

Unsere Befähigten Personen übernehmen die Prüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte, daher können wir ihnen bei Mängeln Reparaturen, neu Montagen eine Mängelbeseitigung vor Ort anbieten.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort, Neuausstattung gemäß vorliegenden Brandschutzkonzept erstellt Ihnen unser geschultes Büro-Team auf Wunsch ein Angebot.

Normen und Vorschriften:

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 – Maßnahme gegen Brände
DGUV Vorschrift 1- Grundsätze der Prävention
BetrSichV³ 16- Wiederkehrende Prüfung
DIN 14406-4