Unsere Prüfer

Die Betriebssicherheitsverordnung legt für die Prüfung besonderer Druckgeräte (Feuerlöscher) bestimmte Fristen fest und gibt auch vor, wer diese Prüfungen durchführen darf. Die sicherheitstechnische Prüfung darf demnach (je nach Druckinhaltsprodukt) nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Anforderungen an die befähigte Person werden in der TRBS 1203 konkretisiert, und es wird z. B. eine ausreichende Berufserfahrung in der Instandhaltung und Service von Feuerlöschergeräten (min. 1 Jahr) erwartet.
Alle unsere Prüfer erfüllen diese Vorraussetzungen und sind als befähigte Person ausgebildet.
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| Roland Wenda Prüfer / Befähigte Person | Ralf Schöneberger Prüfer / Befähigte Person |
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| René Semmelbauer Prüfer / Befähigte Person |
Benny Ziemann Prüfer / Befähigte Person |
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| Dirk Junge Prüfer / Befähigte Person |
Robin Och Prüfer / Befähigte Person |
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| Reiko Hagemann Prüfer / Befähigte Person |
Stefan Wunderlich Prüfer / Befähigte Person |
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| Wolfgang Scherer Prüfer / Befähigte Person |
Friedrich Sudheimer Prüfer / Befähigte Person |
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| Frank Dillemuth Prüfer / Befähigte Person |
Danny Giebenhain Prüfer / Befähigte Person |
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| Erik Thiel Prüfer / Befähigte Person |
Andreas Hübner Prüfer / Befähigte Person |
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Ihr TEAM des W&P Brandschutz - Service

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