Rauchmelderpflicht in Hessen 
In Hessen werden Rauchmelder in Wohnungen zur Pflicht. Dies hat der hessische Landtag am 10. Juni 2005 entschieden und IN die Hessische Bauordnung (HBO) aufgenommen.
Auszug aus der HBO - § 13 Absatz 5 (Stand: 20. Juni 2005):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Unser Team unterstützt Sie in sämtlichen Fragen rund um dieses Thema. Gerade im Brand oder bei Rauchentwicklung können Sekunden ausschlaggebend sein für Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie.
Leitung Abteilung Rauchmelder / Vertrieb und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person
E-mail: mirko.stark (at) wp-brandschutz.de (at ersetzen mit @ /Spamschutz)
Telefon Büro: 069 33 99 88 - 22 mobil: 0172-6853864


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