
Unser
Rauchwarnmelder
Team

In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben.


Unser
Rauchwarnmelder Team

In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben.


S. Hector
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person

M. Allstädt
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person

A. Attardo
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person

S. Hector
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person

M. Allstädt
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person

A. Attardo
Rauchmelder / Montage und Wartung
Sachkundiger / Befähigte Person
Rauchmelder für Ihre Sicherheit

Rauchmelderpflicht in Hessen: In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung wurde am 10. Juni 2005 vom hessischen Landtag beschlossen und in die Hessische Bauordnung (HBO) aufgenommen.
Laut § 13 Absatz 5 der HBO (Stand: 20. Juni 2005) müssen in Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Rettungswegen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestandswohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszurüsten.
Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Gerade im Brandfall oder bei Rauchentwicklung können Sekunden entscheidend für Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie sein.
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Prüfer - Wir arbeiten für Ihre Sicherheit!
Rauchmelder für Ihre Sicherheit

Rauchmelderpflicht in Hessen: In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung wurde am 10. Juni 2005 vom hessischen Landtag beschlossen und in die Hessische Bauordnung (HBO) aufgenommen.
Laut § 13 Absatz 5 der HBO (Stand: 20. Juni 2005) müssen in Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Rettungswegen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestandswohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszurüsten.
Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Gerade im Brandfall oder bei Rauchentwicklung können Sekunden entscheidend für Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie sein.
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