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W&P Brandschutz-Service GmbHFolgende Normen sind zu beachten und einzuhalten.
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W&P Brandschutz-Service GmbHFolgende Normen sind zu beachten und einzuhalten.

Wir sind Ihr Partner für individuellen Brandschutz – direkt vor Ort

Als erfahrenes Brandschutzunternehmen stehen wir Ihnen mit fachkundiger und persönlicher Beratung direkt vor Ort zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, brandschutztechnische Anforderungen sicher zu erkennen, korrekt zu bewerten und praxisnah umzusetzen – kompetent, lösungsorientiert und mit einem klaren Fokus auf Ihre Sicherheit.
Eine brandschutztechnische Begehung vor Ort ist eine essenzielle Maßnahme, um die Sicherheit in Ihrem Gebäude zu gewährleisten. Unser erfahrener Experte inspiziert Ihr Objekt, um sicherzustellen, dass alle brandschutztechnischen Vorschriften eingehalten werden und potenzielle Risiken frühzeitig erkannt werden.
Der Ablauf einer Begehung umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Überprüfung der Fluchtwege und Notausgänge, um deren Freihaltung und gute Sichtbarkeit sicherzustellen
- Kontrolle der Brandschutzanlagen wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und Rauchmelder auf ihre Funktionstüchtigkeit
- Inspektion der baulichen Gegebenheiten, beispielsweise Brandschutzwände und -türen, auf Wirksamkeit und Unversehrtheit
- Überprüfung der Lagerung von Gefahrstoffen oder brennbaren Materialien
- Dokumentation der Ergebnisse sowie Empfehlungen für Maßnahmen zur Optimierung des Brandschutzes
Mit diesen Begehungen tragen wir dazu bei, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall die Sicherheit aller Personen in Ihrem Gebäude zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für ein sicheres und regelkonformes Umfeld!
Wartung/Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

Einzig zulässige Lösung: eine Brandschutztür mit Feststellanlagen. Aber auch Feststellanlagen benötigen eine Wartung.
Wartung von Brandschutztüren ist alle 12 Monate Pflicht:
Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen alle zwölf Monate von einer befähigten Person bzw. Sachkundigen gewartet werden. Als Betreiber eines Gebäudes müssen Sie für die regelmäßige, fachgerechte Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen gemäß Herstellerangaben sorgen.
Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Türen und Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.
Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Feststellanlage alle 12 Monate mit der Wartung der Brandschutztüren und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte von Hekatron, Geze und Dorma, daher können wir ihnen Reparaturen, neu Montagen und auch die Abnahme anbieten.
Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.
DIBt-Richtlinien
DIN 14677: Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz-und Rauchschutzabschlüsse
DIN EN 14600: Tore, Türen und zu öffnende Fenster mit Feuer-oder Rauchschutzeigenschaften
DIN EN 16034: Fenster, Türen und Tore-mit Feuer-und/oder Rauchschutzeigenschaften CE Kennzeichnung
Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7
Werden in Wände oder Decken als sicherheitstechnisches Bauteil eingebaut. Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die Luftreinhaltung sorgen.
Brandschutzklappen verhindern das Ausbreiten von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Brandschutzklappen sind in Belüftungssysteme integrierte Feuerschutzabschlüsse, die im Falle eines Brandes die Lüftungskanäle abriegeln. Wenn eine Lüftungsanlage in Betrieb ist, ist eine Brandschutzklappe geöffnet damit Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Die Brandschutzklappen werden entweder thermomechanisch mit Schmelzlot (72°C) oder thermoelektrisch mit Federrücklaufantrieb (72°C oder 95°C) ausgelöst.
Wenn eine Brandschutzklappe schließt, können die Flucht-und Rettungswege bei weiteren Gebäudeteilen länger rauch- und feuerfrei gehalten werden, dadurch erhöht sich der Personenschutz und die Feuerwiderstandsdauer.
In der Gebäudetechnik zählen Brandschutzklappen zu den wichtigsten Maßnahmen des Brandschutzes. Die regelmäßige Reinigung und Wartung dieser Anlagen ist daher unverzichtbar, um eine optimale Funktion im Brandfall zu garantieren.
Die Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern. Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person bzw. Sachkundigen überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.
Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.
Unsere Sachkundigen übernehmen alle 12 Monate zuverlässig die Prüfung des Zustands und der Funktion von Brandschutzklappen namhafter Hersteller, wie Schako, TROX, Wildeboeur und weitere nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Unter extremen Betriebsbedingungen, wie z.B hohe Staub- oder Schmutzbelastung, sowie bei einem Mangel an der Brandschutzklappe können auch kürzere Wartungsintervalle notwendig sein. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Kooperationspartner auf Wunsch ein Reparaturangebot.
DIN EN 15650: Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen
DIN EN 13306: Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung
DIN EN 31051: Grundlagen der Instandhaltung
DIN EN 1366-2 Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen
Dichtigkeitsprüfung Steigleitung/Einspeisung

Eine trockene Steigleitung ist so gestaltet, dass das Löschwasser erst im Falle eines Brandes von der Feuerwehr eingespeist wird. Die Einspeisungsstelle ist in der Regel leicht zugänglich und befindet sich meist außerhalb des Gebäudes. Jede trockene Steigleitung muss über eine eigene Einspeisung verfügen, die in speziellen Schutzschränken untergebracht ist. Wenn das Wasser mit hohem Druck in die Leitung eingespeist wird, verdrängt es die Luft in der trockenen Leitung. Daher sind am Ende der Rohrleitung Be- und Entlüfter installiert, die die verbleibende Luft aus der Leitung abführen. Dies ermöglicht es der Feuerwehr, im Brandfall ihre Schläuche direkt an eine Löschwasserquelle anzuschließen, ohne vorher Schlauchleitungen bis zur Einsatzstelle verlegen zu müssen. Die Entnahmeeinrichtungen sind gemäß DIN 14462 für „Löschwasserleitungen trocken“ vorgeschrieben und können ebenfalls in Schutzschränken untergebracht werden.
Die Schutzschränke für Einspeisungen und Entnahmen sind mit einem speziellen Feuerwehrschloss ausgestattet, das einen besseren Schutz vor Beschädigungen bietet als eine frei zugängliche Armatur oder ein Wandhydrantenschrank mit Drehgriff. Auch die Entnahmearmatur hat eine spezielle Betätigungseinrichtung, die sicherstellt, dass sie nicht von Unbefugten geöffnet werden kann. Das herkömmliche Schlauchanschlussventil, wie es bei Wandhydranten verwendet wird, ist für diese Art der Steigleitung nach DIN nicht zugelassen, da sie nicht für die Selbsthilfe gedacht ist, sondern ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten ist. Nach Abschluss des Löschvorgangs muss sich die trockene Steigleitung selbsttätig und vollständig entleeren, was durch automatisch-hydraulische Entleerungen erfolgt.
Wartung/Instandhaltung von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen

Hier ist die jeweilige Überlegung zu welchem Nutzen die Art der Anlage sein soll. Anlagen die nur im Brandfall zu öffnen sind, oder Anlagen die man auch zur allgemeinen Be-und Entlüftung nutzen kann.

Können mit Druckknopfmeldern manuell oder mit Rauchschalter automatisch ausgelöst werden. Bei einem Stromausfall können die RWA-Anlagen mit Not- akkus betrieben werden. Sie können auch zur täglichen Be- und Entlüftung genutzt und mit Wind- und Regenwächter ausgerüstet werden, damit die Lüftungsklappen automatisch bei schlechtem Wetter schließen.
Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.
Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der RWA-Anlagen alle 12 Monate und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte demzufolge können wir ihnen Reparaturen, neu Montagen und auch die Abnahme nach Einbau, anbieten.
Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.
DIN 18232-2 RWA Anlagen gemäß Herstellerangaben
DIN 57833 Teil 1 RWA Anlagen gemäß Hersteller Angaben
VdS Richtline 4020, Abschnitt 12.2
Wiederkehrende Prüfung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern

Bei Dauerdrucklöscher handelt es sich dagegen um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas in einen Behälter aufbewahrt wird.
Jederzeit Sicherheit durch regelmäßige Prüfung der vorhandenen Brandschutzeinrichtung sollte der Grundsatz für jeden Betreiber sein.
Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei starker Beanspruchung wie z. B einem ständigen mobilen Transport oder Umwelteinflüssen, Auslösungen der Geräte ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar und vor allem in der richtigen Höhe angebracht sind.
Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten.
Unsere Befähigten Personen übernehmen die Prüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte, daher können wir ihnen bei Mängeln Reparaturen, neu Montagen eine Mängelbeseitigung vor Ort anbieten.
Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort, Neuausstattung gemäß vorliegenden Brandschutzkonzept erstellt Ihnen unser geschultes Büro-Team auf Wunsch ein Angebot.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 – Maßnahme gegen Brände
DGUV Vorschrift 1- Grundsätze der Prävention
BetrSichV³ 16- Wiederkehrende Prüfung
DIN 14406-4
Wartung/Instandhaltung von Löschwassertechnik

Wandhydranten Typ F – dienen dem Einsatz für den Laien als auch für die Feuerwehr zum Löschen von Entstehungsbränden
Wandhydranten Typ S – dienen dem Laien als Selbsthilfeeinrichtung zum Löschen von Entstehungsbränden
Wandhydranten mit Flachschlauch – nur für geschultes Personal und Feuerwehr
Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Instandhaltung bzw. Wartung, durch eine befähigte Person bzw. Sachkundigen, durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen, ist der Betreiber verpflichtet die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.
Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Löschwasseranlage alle 12 Monate, eine Löschwasseranlage trocken unterliegt einem zweijährigen Wartungsplan. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.
DIN 14461 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung für Wandhydranten
DIN 14462 Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Löschwassereinrichtungen
DIN EN 671-3
DIN EN 14339 Unterflurhydranten
DIN EN 14384 Überflurhydranten
Ihr Rauchwarnmelder-Service in Frankfurt


Rauchmelderpflicht in Hessen. In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen Pflicht.
Was unser Rauchmelder-Service in Frankfurt bietet? Ganz einfach: Wir kümmern uns nicht nur um Technik, Installation und Instandhaltung der Rauchmelder, sondern wirklich um die gesamte Abwicklung.
Im Falle eintretender Störungen sind wir zügig vor Ort, so dass die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht jederzeit sichergestellt bleibt.
Im Einzelnen bedeutet das:
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- Terminvereinbarung mit den Wohnungsnutzern
- Einweisung der Bewohner in die Bedienung der Geräte
- Bereitstellen umfangreicher Mieterinformationen
- Einholung dokumentationsrelevanter Unterschriften

Wir setzen nur zertifizierte Modelle mit dem Qualitätssiegel „Q“ von Ei Electronics ein. Sie können zwischen Inspektionsverfahren A, B oder C wählen. Rauchwarnmelder zur Fernwartung (Verfahren C) bieten den Vorteil, dass die Wohnung des Mieters zur Inspektion nicht betreten werden muss.
Zur Wahl eines passenden Geräts erarbeiten wir Ihnen gerne eine individuelle Empfehlung.

Kompetente Beratung Passgenaue Produktlösungen Fachgerechte Installation & Inbetriebnahme Normgerechte Inspektion Rechtskonforme Dokumentation Zeitnahe Fehlerbehebung Wenn Sie sich für unseren Rauchwarnmelder-Service interessieren, dann melden Sie sich gerne unter der Rufnummer +49 69 339988-0 für eine unverbindliche Erstberatung.
Gerade wenig Zeit? Kein Problem: Nutzen Sie unser Kontaktformular und geben Sie den gewünschten Termin an, zu dem wir Sie anrufen können.
Unser Team unterstützt Sie in sämtlichen Fragen rund um dieses Thema. Gerade im Brand oder bei Rauchentwicklung können Sekunden ausschlaggebend sein für Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie.
W&P – Ihr Rundum-Partner für Brandschutz-Sicherheit
Wartung/Instandhaltung Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegsysteme

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Instandhaltung bzw. Wartung, durch eine befähigte Person bzw. Sachkundigen, durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen, ist der Betreiber verpflichtet die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.
Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Anlagen alle 12 Monate nach einem Wartungsplan. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
Wir als ihr fachkompetenter Partner besitzen das nötige technische know how und die zwingend erforderlichen vom Hersteller über regelmäßige Schulungen vergebenen Zertifikate um diesen Anforderungen in der Prüfung/Wartung, Montage und Reparatur gerecht zu werden.
Stellen Sie gerne eine Anfrage, wir beraten Sie und erstellen Ihnen danach auch gerne Ihr individuelles Angebot.
Wartung/Instandhaltung Automatische Türsysteme

Hierbei unterscheiden wir zwischen kraftbetätigten Türen (Automatikdrehtür) und kraftbetätigten Schiebetüren (Automatikschiebetür)
Bestehen hauptsächlich aus der Tür, an der zum Öffnen und Schließen ein Drehtürenantrieb mit integrierter Steuerung angebracht ist, einer Ansteuerung, wie z.B. Flächentaster, Bewegungsmelder oder einem Zutrittskontrollsystem für den Befehl zum Öffnen der Tür, einem E-Öffner oder Motorschloss zum Entriegeln der Tür.
Sie sind mit Sicherheit-Sensoriken ausgestattet um Scheer-und Quetschstellen an den Haupt- und Nebenschließkanten abzusichern und Personen oder Gegenstände vor dem Anfahren der Tür zu schützen. Des Weiteren lässt sich die Anlage sowohl als eine einflügelige Tür und auch als eine doppelflügelige Tür verwenden.
Je nach Anforderung der Tür können die Anlagen wie folgt erweitert werden:
Für öffentliche Gebäude und auch Kindergärten sind zwingend Fingerschutzrollos erforderlich um die Quetschgefahr an der Nebenschließkante abzusichern.
Bei Brandschutztüren ist zusätzlich ein Sturzrauchschalter erforderlich um den Brand oder die Rauchentwicklung zu erkennen. Je nach örtlicher Begebenheit sind zusätzliche Deckenmelder erforderlich. Diese sind gemäß der DIN 14677 alle 8 Jahre auszutauschen. Je nach Hersteller wird auch ein Handauslösetaster benötigt, um die Anlage ggf. über einen Taster auslösen zu können. Um zu gewährleisten, dass der Standflügel vor dem Gangflügel schließt, ist bei Anlagen mit zweiflügeligen Türen zudem eine Schließfolgeregelung erforderlich
Als Nachtstromöffnung in Kombination mit RWA Anlagen, wird ein Antrieb mit einer Invers Feder benötigt, der dafür sorgt, dass die Tür beim Auslösen der RWA Anlage auch im stromlosen Zustand auffährt.
Die heutigen modernen Drehtürenantriebe lassen sich ohne Probleme auch zum Beispiel mit Fluchtweganlagen vernetzen, um selbst den behinderten Personen eine barrierefreie Flucht zu gewährleisten.
Hierbei sind folgende Normen zu beachten und einzuhalten:
DIN EN 16005 und die DIN 18650, diese beschreiben die Anforderung an die Gestaltung und das Prüfverfahren zur Nutzungssicherheit für automatische Türen. Zudem unterliegen die automatischen Türsysteme der Maschinenrichtlinien, daher orientieren wir uns insbesondere nach der ältesten und von Deutschland ins Leben gerufenen DIN 18650, mit den weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen, um das höchste Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Das Deutsche Institut für Bautechnik kurz DIBT regelt die Zulassung von Bauprodukten, Bauarten und den Aufbau der Anlage an Brandschutztüren.
Die DIN 14677 regelt die Wartung der Anlage und auch den Tauschzyklus der Brandmelder.
Bestehen aus einem-, zwei-oder Teleskop-Flügelelementen, die durch den Schiebetürenantrieb bewegt werden. Auch hier gibt es wieder die Ansteuerung über Taster oder Bewegungsmelder und Sicherheits-Sensoriken für die Absicherung der Scheer- und Quetschstellen. Um das höchste Maß an Sicherheit zu garantieren, sind bei öffentlichen Gebäuden an den Nebenschließkanten Schutzflügel zu empfehlen.
Je nach weiterer Anforderung der Schiebetür gibt es auch hier die Möglichkeit der Erweiterung der Anlage.
Bei Flucht- und Rettungswegen wird ein redundanter Motor verwendet. Das heißt, dass es zwei Motoren gibt, dies gewährleisten bei Ausfall eines Motors, dass der zweite Motor einspringt und die Öffnungsfahrt im Notfall garantiert. Zudem ist ein Akkupack erforderlich um auch bei einem Stromausfall die sichere Öffnung der Schiebetür zu garantieren. Dieser ist gemäß den jeweiligen Herstellerangaben auszutauschen. Des Weiteren gibt es einen überwachten Bewegungsmelder für den Fluchtweg, der den fehlerfreien Betrieb garantiert. Sollten trotz all dem Fehler auftreten, fährt die Tür auf und geht in Störung bis der Fehler behoben wurde.
Wichtiger Hinweis: Im Normalbetrieb bei Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen dürfen die Türen nicht verriegelt werden. Dies darf nur dann geschehen, wenn Beispielweise zum Feierabend sichergestellt ist, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben und sich keine weiteren Personen im Objekt befinden und die Flucht aus dem Gebäude auch durch andere Fluchtwege garantiert ist.
Für besondere Fälle in Krankenhäusern, Apotheken, Hotels oder Flughäfen gibt es die Möglichkeit eine Zustimmung im Einzelfall zu bekommen, um unter bestimmten Umständen auch im Normalbetrieb die Anlage zu verriegeln. Mittlerweile gibt es auch Hersteller, die eine Zulassung für solch einen Fall für ihre Anlagen besitzen, um solche Anforderungen kostengünstig umzusetzen.
Um aber auch vollen Einbruchschutz für zum Beispiel Einkaufsläden zu gewährleisten, gibt es Schiebetüren auch in den Widerstandsklassen RC-2 und RC-3
Hierbei sind folgende Normen zu beachten und einzuhalten:
DIN EN 16005 und die DINB 18650 wie bereits bei Automatikdrehtüren erwähnt, AUTSCHR regelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanisch, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen automatischen Schiebetüren in Rettungswegen.
ELVTR regelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektrischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungswegen.
Wir als ihr fachkompetenter Partner besitzen das nötige technische know how und die zwingend erforderlichen vom Hersteller über regelmäßige Schulungen vergebenen Zertifikate um selbst diesen Anforderungen in der Prüfung/Wartung, Montage und Reparatur gerecht zu werden. Stellen Sie gerne eine Anfrage, wir beraten Sie und erstellen Ihnen danach auch gerne Ihr individuelles Angebot.
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