Unsere Prüfer / befähigte Person
Die Betriebssicherheitsverordnung legt für die Prüfung besonderer Druckgeräte (Feuerlöscher) bestimmte Fristen fest und gibt auch vor, wer diese Prüfungen durchführen darf. Die sicherheitstechnische Prüfung darf demnach (je nach Druckinhaltsprodukt) nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Die Anforderungen an die befähigte Person werden in der TRBS 1203 konkretisiert, und es wird z. B. eine ausreichende Berufserfahrung in der Instandhaltung und Service von Feuerlöschergeräten (min. 1 Jahr) erwartet.


Unsere Prüfer / befähigte Person
Die Betriebssicherheitsverordnung legt für die Prüfung besonderer Druckgeräte (Feuerlöscher) bestimmte Fristen fest und gibt auch vor, wer diese Prüfungen durchführen darf. Die sicherheitstechnische Prüfung darf demnach (je nach Druckinhaltsprodukt) nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Die Anforderungen an die befähigte Person werden in der TRBS 1203 konkretisiert, und es wird z. B. eine ausreichende Berufserfahrung in der Instandhaltung und Service von Feuerlöschergeräten (min. 1 Jahr) erwartet.


A. Castro- Scorcu

A. Ibra

A. Ighladane

B. Wolnysz

D. Kertscher

F. Dillemuth

F. Ruggiero

H. Waldschmidt

L. Petrone

M. Dore

M. Schmidt

M. Unar

R. Fischer

R. Semmelbauer

S. Kellner

U. Piskin

W. Scherer

Y. Corapci

Z. Drvenica

A. Castro- Scorcu

A. Ibra

A. Ighladane

B. Wolnysz

D. Kertscher

F. Dillemuth

F. Ruggiero

H. Waldschmidt

L. Petrone

M. Dore

M. Schmidt

M. Unar

R. Fischer

R. Semmelbauer

S. Kellner

U. Piskin

W. Scherer

Y. Corapci
