Wartung Löschwassertechnik

Wartung/Instandhaltung von Löschwassertechnik

 Wandhydranten:

Fest installierte Löschwasserleitungen, die ständig mit Wasser befüllt und permanent unter Druck stehen. Wandhydranten sind sofort einsatzbereit und dienen dem Laien, geschultem Personal und der Feuerwehr in der Entstehungsphase zum Löschen von Bränden. Im Brandfall wird das Löschwasser durch einen formbeständigen Schlauch oder durch Ausrollen eines Flachschlauches entnommen. Die Löschwasseranlagen werden bauordnungsrechtlich gefordert und sind fester Bestandteil der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes.

Wandhydranten Typ F – dienen dem Einsatz für den Laien als auch für die Feuerwehr zum Löschen von Entstehungsbränden

Wandhydranten Typ S – dienen dem Laien als Selbsthilfeeinrichtung zum Löschen von Entstehungsbränden

Wandhydranten mit Flachschlauch – nur für geschultes Personal und Feuerwehr

Wandhydranten Nass/trocken:

werden erst im Bedarfsfall mit Wasser befüllt und dienen dem Laien zum Löschen eines Feuers in der Entstehungsphase. Spätestens nach 60 Sekunden muss an jedem Wandhydranten Löschwasser mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen. Am Schrank vom Wandhydranten ist hierzu von außen ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Wasser kommt nach max. 60 Sekunden“ anzubringen.

  Steigleitung trocken:

Fest installiertes Rohrleistungssystem mit Einspeise- und Entnahmestellen für die Feuerwehr. Sie dürfen ausschließlich durch die Feuerwehr betrieben werden.

Über- und Unterflur-Hydranten:

Versorgen die Feuerwehr außerhalb von Gebäuden mit Löschwasser. Über- und Unterflurhydranten können sich auf Firmengeländen oder Parkplätzen befinden. Die Hydranten sind an das Wassernetz angeschlossen. Überflurhydranten sind über dem Boden installiert. Unterflurhydranten sind im Boden versenkt.

  Pflichten des Betreibers:

Die Löschwasseranlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden und einwandfrei funktionieren.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Instandhaltung bzw. Wartung, durch eine befähigte Person bzw. Sachkundigen, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen, ist der Betreiber verpflichtet die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Löschwasseranlage alle 12 Monate, eine Löschwasseranlage trocken unterliegt einem zweijährigen Wartungsplan. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.

Normen und Vorschriften:

DIN 14461 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung für Wandhydranten

DIN 14462 Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Löschwassereinrichtungen

DIN EN 671-3

DIN EN 14339 Unterflurhydranten

DIN EN 14384 Überflurhydranten