Rauchmelder für Ihre Sicherheit
Rauchmelderpflicht in Hessen. In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen Pflicht.
Dies hat der hessische Landtag am 10. Juni 2005 entschieden und in die Hessische Bauordnung (HBO) aufgenommen.
Auszug aus der HBO – § 13 Absatz 5 (Stand: 20. Juni 2005):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Unser Team unterstützt Sie in sämtlichen Fragen rund um dieses Thema. Gerade im Brand oder bei Rauchentwicklung können Sekunden ausschlaggebend sein für Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie.
Ihre Ansprechpartner:
Tanja Nickel
Abteilungsleiterin Rauchwarnmelder Sachkundige / Befähigte Person
Tel.: +49 69 33 99 88 – 23
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Jason Allstädt
Teamassistenz Sachkundige / Befähigte Person
Tel.: +49 69 33 99 88 – 24
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Aussendienst
Sven Hector
Rauchmelder / Montage und Wartung Sachkundiger / Befähigte Person Tel.: +49 69 33 99 88 – 0
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Marc Allstädt
Rauchmelder / Montage und Wartung Sachkundiger / Befähigte Person Tel.: +49 69 33 99 88 – 0
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