Skip to main content

Ein externer Brandschutzbeauftragter für Ihre Projekte

Brandschutzbeauftragter

Beratung, Kontrolle und Planung 
des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. 

Ihr externer Brandschutzbeauftragter 
- IHK zertifiziert.

Brandschutzpläne

Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und weitere Brandschutzpläne.

Von der Aufnahme bis zur Montage, 
schnell und haftungssicher.

Mixed-Schulung Brandschutzhelfer/in

Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen gemäß Vorgaben der DGUV (Information 205-023) inkl. Löschübung am Realbrandsimulator. Jeder Teilnehmer erhält eine Brandschutzhelferweste und ein Zertifikat im PDF-Format

Brandschutztrainings

Was tun, wenn's brennt?

Brandschutzschulungen für Ihr Team zum Verhalten im Brandfall - damit Sie und Ihre Mitarbeiter bestens vorbereitet sind.

Brandschutzkonzepte

Nutzungsänderungen, Neubauprojekte oder Bestandsverbesserungen.

Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Ihr Projekt.


Schulungen für Ihre Sicherheit











Wir bieten Ihnen fundierte und praxisorientierte Schulungen zu allen Bereichen rund um den Brandschutz an.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter auch direkt bei Ihnen vor Ort, mit unserem mobilen Schulungscenter. Sprechen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.


Wiederkehrende Prüfung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern

Feuerlöscher:
Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Jederzeit Sicherheit durch regelmäßige Prüfung der Brandschutzeinrichtung damit im Ernstfall die Funktionalität gewährleistet werden kann. Ein Feuerlöscher, der eingesetzt wurde, ist anschließend sofort zu warten und wieder Instand zu setzten. Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend der Brandgefährdung und der Grundfläche der Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl breitzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten. Wir unterscheiden bei der Ausw
Kennzeichnung des Feuerlöschers:
Die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen Feuerlöscher entsprechend ASR A1.3 gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar angebracht. Erkennbarkeit der notwendigen Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen ohne Sicherheitsbeleuchtung durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien. Die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan entsprechend ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht-und Rettungsplan“ aufgenommen sind.
Aufladelöscher:
Hier wird der Druck im Feuerlöschbehälter erzeugt. Dies geschieht unmittelbar vor dem Gebrauch durch das Öffnen einer innen liegenden Patrone oder eine außenliegende Flasche. Bei Aufladelöscher handelt es sich um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas getrennt gehalten wird, erst kurz vor der Inbetriebnahme wird die Treibmittelflasche über die Auslösearmatur geöffnet. Da die abzugsdichte Fläche der Treibgasflasche gering ist, ist auch eine Undichtigkeit fast auszuschließen. Der Aufladelöscher ist daher als Qualitätslöscher heute Standard in Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen
Dauerdrucklöscher:

Bei Dauerdrucklöscher handelt es sich dagegen um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas in einen Behälter aufbewahrt wird. 

Überprüfungs-und Wartungsintervalle:
Im Allgemeinen müssen die Feuerlöscher laut DIN 14406 (Teil 4) und der DIN EN3 Vorschriften alle 2 Jahre durchgeführt werden von einer befähigten Person bzw. Sachkundigen gewartet werden. Als Betreiber eines Gebäudes müssen Sie für die regelmäßige, fachgerechte Wartung von Feuerlöschern gemäß Herstellerangaben sorgen.
Pflichten des Betreibers:

Jederzeit Sicherheit durch regelmäßige Prüfung der vorhandenen Brandschutzeinrichtung sollte der Grundsatz für jeden Betreiber sein.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei starker Beanspruchung wie z. B einem ständigen mobilen Transport oder Umwelteinflüssen, Auslösungen der Geräte ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar und vor allem in der richtigen Höhe angebracht sind.

Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten.

Unsere Befähigten Personen übernehmen die Prüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte, daher können wir ihnen bei Mängeln Reparaturen, neu Montagen eine Mängelbeseitigung vor Ort anbieten.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort, Neuausstattung gemäß vorliegenden Brandschutzkonzept erstellt Ihnen unser geschultes Büro-Team auf Wunsch ein Angebot.

Normen und Vorschriften:

 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 – Maßnahme gegen Brände
 DGUV Vorschrift 1- Grundsätze der Prävention
 BetrSichV³ 16- Wiederkehrende Prüfung
 DIN 14406-4


Ihr Rauchwarnmelder-Service in Frankfurt

Rauchmelderpflicht in Hessen. In Hessen sind Rauchmelder in Wohnungen Pflicht.

Sicherheit in guten Händen
Seit einigen Jahren gilt die gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Bereiche. Da ist es gut einen verlässlichen Partner an der Seite zu wissen, der eine professionelle Betreuung mit zertifizierten Fachkräften gewährleisten kann: Von der Beratung und fachgerechten Montage über die regelmäßige Wartung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation bietet unser Komplettservice alles für einen zuverlässigen Schutz vor Brandgefahren. Schließlich gilt: Zuverlässige Sicherheit für Bewohner heißt auch Rechtssicherheit für Vermieter bzw. Verwalter.
Vorteile für Sie und Ihre Mieter

Was unser Rauchmelder-Service in Frankfurt bietet? Ganz einfach: Wir kümmern uns nicht nur um Technik, Installation und Instandhaltung der Rauchmelder, sondern wirklich um die gesamte Abwicklung.

Im Falle eintretender Störungen sind wir zügig vor Ort, so dass die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht jederzeit sichergestellt bleibt.

Im Einzelnen bedeutet das:

    • Terminvereinbarung mit den Wohnungsnutzern
    • Einweisung der Bewohner in die Bedienung der Geräte
    • Bereitstellen umfangreicher Mieterinformationen
    • Einholung dokumentationsrelevanter Unterschriften
Passende Lösungen, kompletter Service

Wir setzen nur zertifizierte Modelle mit dem Qualitätssiegel „Q“ von Ei Electronics ein. Sie können zwischen Inspektionsverfahren A, B oder C wählen. Rauchwarnmelder zur Fernwartung (Verfahren C) bieten den Vorteil, dass die Wohnung des Mieters zur Inspektion nicht betreten werden muss.

Zur Wahl eines passenden Geräts erarbeiten wir Ihnen gerne eine individuelle Empfehlung.

Diese Vorteile bietet unser Komplettservice:

Kompetente Beratung Passgenaue Produktlösungen Fachgerechte Installation & Inbetriebnahme Normgerechte Inspektion Rechtskonforme Dokumentation Zeitnahe Fehlerbehebung Wenn Sie sich für unseren Rauchwarnmelder-Service interessieren, dann melden Sie sich gerne unter der Rufnummer +49 69 339988-0 für eine unverbindliche Erstberatung.

Gerade wenig Zeit? Kein Problem: Nutzen Sie unser Kontaktformular und geben Sie den gewünschten Termin an, zu dem wir Sie anrufen können.

Nutzungsbedingung *

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden.

Unser Team unterstützt Sie in sämtlichen Fragen rund um dieses Thema. Gerade im Brand oder bei Rauchentwicklung können Sekunden ausschlaggebend sein für Ihre und die Sicherheit Ihrer Familie.

W&P – Ihr Rundum-Partner für Brandschutz-Sicherheit


Wartung/Instandhaltung von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen

Rauchabzugsanlagen, RWA-Systeme:
Elektrisch, pneumatisch und pyrotechnische RWA-Anlagen können je nach Anlagenart von Fenster, Lichtkuppeln und Klappen, automatisch, manuell, elektrisch bzw. pneumatisch betätigt werden.

Hier ist die jeweilige Überlegung zu welchem Nutzen die Art der Anlage sein soll. Anlagen die nur im Brandfall zu öffnen sind, oder Anlagen die man auch zur allgemeinen Be-und Entlüftung nutzen kann.
Rauchschutzdruckanlagen (RDA):
Dienen im Brandfall der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung. Die automatische Aktivierung der RDA erfolgt durch automatische Brandmelder. Die manuelle Aktivierung erfolgt durch Betätigung über einen Handtaster. Bei einem Brandfall werden die eingedrungenen Rauch oder Brandgase von unten nach oben über eine geführte Luftrichtung unmittelbar nach Außen befördert. Die Zuluftventilatoren befördern mit maximaler Drehzahl frische Außenluft in den Flucht- und Rettungsweg.
Elektrische RWA:
Können mit Druckknopfmeldern manuell oder mit Rauchmeldern automatisch ausgelöst werden. Bei einem Stromausfall können die RWA-Anlagen mit Not- akkus betrieben werden. Sie können auch zur täglichen Be- und Entlüftung genutzt werden und mit Wind- und Regenwächter ausgerüstet werden, damit die Lüftungsklappen automatisch bei schlechtem Wetter schließen können.
Pneumatische RWA:
Sind unabhängig von jeder Spannungsversorgung und haben den Vorteil, selbst bei komplettem Stromausfall funktionsbereit zu sein. Die Auslösung erfolgt über Alarmkästen, die mit Co² bedient bzw. ausgelöst werden oder mit vorhandenem Thermoauslösegerät (TAG), das mit einem Glaskolben oder mit einem Schmelzlot versehen ist, und bei 68°C unter der Kuppel selbstständig ausgelöst wird. Die CO² Flasche die mit dem Thermoauslösegerät verbunden ist, sorgt dafür, dass sich die Kuppel eigenständig öffnen kann.
Pyrotechnische RWA:
Oder auch pyrotechnische Rasant Öffner genannt, sind Rauchabzüge mit explosionsgasbetriebenen Schnellöffnern. Die Auslösung erfolgt automatisch über eine elektrische Steuerung mit angeschlossenen Druckknopfmeldern, die über einen Sprengsatz an der Abluftöffnung geöffnet werden. Bei nicht sachgemäßer Handhabung besteht ein extrem hohes Verletzungsrisiko bis hin zur Todesfolge. Die Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Überprüfungs- und Wartungsintervalle:
Im Allgemeinen müssen RWA-Anlagen alle zwölf Monate von einer befähigten Person bzw. Sachkundigen gewartet werden. Als Betreiber eines Gebäudes müssen Sie für die regelmäßige, fachgerechte Wartung von RWA-Anlagen gemäß Herstellerangaben sorgen.
Pflichten des Betreibers:
Die RWA-Anlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der RWA-Anlagen alle 12 Monate und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte demzufolge können wir ihnen Reparaturen, neu Montagen und auch die Abnahme nach Einbau, anbieten.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.
Normen und Vorschriften:
  •  DIN 18232-2 RWA Anlagen gemäß Herstellerangaben
  •  DIN 57833 Teil 1 RWA Anlagen gemäß Hersteller Angaben
  •  VdS Richtline 4020, Abschnitt 12.2

Wartung/Instandhaltung von Brandschutzklappen-

Brandschutzklappen:
werden in Wände oder Decken als sicherheitstechnisches Bauteil eingebaut. Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die Luftreinhaltung sorgen.

Brandschutzklappen verhindern das Ausbreiten von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Brandschutzklappen sind in Belüftungssysteme integrierte Feuerschutzabschlüsse, die im Falle eines Brandes die Lüftungskanäle abriegeln. Wenn eine Lüftungsanlage in Betrieb ist, ist eine Brandschutzklappe geöffnet damit Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Die Brandschutzklappen werden entweder thermomechanisch mit Schmelzlot (72°C) oder thermoelektrisch mit Federrücklaufantrieb (72°C oder 95°C) ausgelöst.

Wenn eine Brandschutzklappe schließt, können die Flucht-und Rettungswege bei weiteren Gebäudeteilen länger rauch- und feuerfrei gehalten werden, dadurch erhöht sich der Personenschutz und die Feuerwiderstandsdauer.

In der Gebäudetechnik zählen Brandschutzklappen zu den wichtigsten Maßnahmen des Brandschutzes. Die regelmäßige Reinigung und Wartung dieser Anlagen ist daher unverzichtbar, um eine optimale Funktion im Brandfall zu garantieren.
Pflichten des Betreibers:

Die Brandschutzklappen sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten verhindern. Damit sie im Notfall reibungslos funktionieren, müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person bzw. Sachkundigen überprüft und gewartet werden. Für die Einhaltung der Wartungsintervalle und der Instandhaltung ist der Betreiber verantwortlich.

 Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

 Unsere Sachkundigen übernehmen alle 12 Monate zuverlässig die Prüfung des Zustands und der Funktion von Brandschutzklappen namhafter Hersteller, wie Schako, TROX, Wildeboeur und weitere nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Unter extremen Betriebsbedingungen, wie z.B hohe Staub- oder Schmutzbelastung, sowie bei einem Mangel an der Brandschutzklappe können auch kürzere Wartungsintervalle notwendig sein. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Kooperationspartner auf Wunsch ein Reparaturangebot.

Normen und Vorschriften:

    DIN EN 15650: Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen

    DIN EN 13306: Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung

    DIN EN 31051: Grundlagen der Instandhaltung

    DIN EN 1366-2 Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen


Wartung/Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

Feuerschutzabschlüsse:
selbstschließender Abschluss, der geeignet ist, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern.
Rauchschutztür:
selbstschließende Tür, die dank Dichtung und Schwellen Rauch länger aufhalten können. Eine geschlossene Rauchschutztür sorgt dafür, dass der dahinterliegende Raum für zehn Minuten ohne Atemschutz passierbar bleibt.
Brandschutztüren:
sollen Menschenleben retten und Sachwerte schützen. Brennt es in einem Gebäude, übernehmen Brandschutztüren eine zentrale Aufgabe: Sie verhindern, dass das Feuer sich durch das Gebäude ausbreitet. Somit besteht genug Zeit um das Gebäude sicher zu evakuieren, Personen und Sachwerte zu schützen. Deshalb muss Gewährleistet sein, dass Brandschutz- sowohl auch Rauchschutztüren immer voll funktionsfähig und selbstschließend sind.
Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein:
Brandschutztüren sind immer so konstruiert, dass sie selbstschließend sind. Das ist für den Nutzer im Gebäude nicht immer gewünscht. Oft werden Brandschutztüren verkeilt oder fixiert. Eine Brandschutztür darf aber niemals fixiert werden!

Einzig zulässige Lösung: eine Brandschutztür mit Feststellanlagen. Aber auch Feststellanlagen benötigen eine Wartung.
Feststellanlagen:
bestehen immer mindestens aus einem Türschließer, einem Brandmelder, einer Auslöse- und Feststellvorrichtung (Steuerzentrale und Platten- oder Haftmagneten) und einer Energieversorgung. Die Feststellanlage sorgt dafür, dass im normalen Betrieb die Tür regelkonform aufgestellt werden darf, da durch die Komponenten gewährleistet ist, dass in einem Brandfall oder bei Rauchentwicklung in der Nähe der Tür, diese erkannt werden. In diesem Fall lösen die Brandmelder aus und die Steuerzentrale deaktiviert die Feststellvorrichtung. Somit schließt sich die Tür selbstständig. Diese Anlagen benötigen eine Abnahme die als Erstzulassung zu sehen ist, die durch einen Hersteller autorisierte Fachkraft durchzuführen ist. Nach der Abnahme wird eine vom ausgefüllte Abnahmeplakette des jeweiligen Herstellers an der Tür bzw. an der Anlage befestigt und auch in einem Prüfbuch vermerkt.
Überprüfungs-und Wartungsintervalle

Wartung von Brandschutztüren ist alle 12 Monate Pflicht:


Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen alle zwölf Monate von einer befähigten Person bzw. Sachkundigen gewartet werden. Als Betreiber eines Gebäudes müssen Sie für die regelmäßige, fachgerechte Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen gemäß Herstellerangaben sorgen.
Pflichten des Betreibers:
Die Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Funktionsprüfung bzw. Wartung durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Türen und Anlagen ist der Betreiber verpflichtet, die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Feststellanlage alle 12 Monate mit der Wartung der Brandschutztüren und stellen Ihnen ein digitales Prüfprotokoll nach Beendigung der Wartung als Nachweis zur Verfügung. Unsere Techniker sind Hersteller autorisierte Fachkräfte von Hekatron, Geze und Dorma, daher können wir ihnen Reparaturen, neu Montagen und auch die Abnahme anbieten.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.
Normen und Vorschriften:

 DIBt-Richtlinien  

 DIN 14677: Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz-und Rauchschutzabschlüsse

 DIN EN 14600: Tore, Türen und zu öffnende Fenster mit Feuer-oder Rauchschutzeigenschaften

 DIN EN 16034: Fenster, Türen und Tore-mit Feuer-und/oder Rauchschutzeigenschaften CE Kennzeichnung

 Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7


Wartung/Instandhaltung Automatische Türsysteme

Automatische Türsysteme
Automatische Türsysteme sorgen für ein bequemes und sichereres Eintreten in und aus dem Gebäude, können den Personenfluss regulieren und gewährleisten ein behindertengerechtes Begehen von Türen. Ferner können sie bei Energieeinsparungen im Gebäude, durch sicheres und kontrolliertes Schließen helfen.

Hierbei unterscheiden wir zwischen kraftbetätigten Türen (Automatikdrehtür) und kraftbetätigten Schiebetüren (Automatikschiebetür)
Automatikdrehtüren

Bestehen hauptsächlich aus der Tür, an der zum Öffnen und Schließen ein Drehtürenantrieb mit integrierter Steuerung angebracht ist, einer Ansteuerung, wie z.B. Flächentaster, Bewegungsmelder oder einem Zutrittskontrollsystem für den Befehl zum Öffnen der Tür, einem E-Öffner oder Motorschloss zum Entriegeln der Tür.

Sie sind mit Sicherheit-Sensoriken ausgestattet um Scheer-und Quetschstellen an den Haupt- und Nebenschließkanten abzusichern und Personen oder Gegenstände vor dem Anfahren der Tür zu schützen. Des Weiteren lässt sich die Anlage sowohl als eine einflügelige Tür und auch als eine doppelflügelige Tür verwenden.

Je nach Anforderung der Tür können die Anlagen wie folgt erweitert werden:

Für öffentliche Gebäude und auch Kindergärten sind zwingend Fingerschutzrollos erforderlich um die Quetschgefahr an der Nebenschließkante abzusichern.

 Bei Brandschutztüren ist zusätzlich ein Sturzrauchschalter erforderlich um den Brand oder die Rauchentwicklung zu erkennen. Je nach örtlicher Begebenheit sind zusätzliche Deckenmelder erforderlich. Diese sind gemäß der DIN 14677 alle 8 Jahre auszutauschen. Je nach Hersteller wird auch ein Handauslösetaster benötigt, um die Anlage ggf. über einen Taster auslösen zu können. Um zu gewährleisten, dass der Standflügel vor dem Gangflügel schließt, ist bei Anlagen mit zweiflügeligen Türen zudem eine Schließfolgeregelung erforderlich

 Als Nachtstromöffnung in Kombination mit RWA Anlagen, wird ein Antrieb mit einer Invers Feder benötigt, der dafür sorgt, dass die Tür beim Auslösen der RWA Anlage auch im stromlosen Zustand auffährt.

Die heutigen modernen Drehtürenantriebe lassen sich ohne Probleme auch zum Beispiel mit Fluchtweganlagen vernetzen, um selbst den behinderten Personen eine barrierefreie Flucht zu gewährleisten.

 Hierbei sind folgende Normen zu beachten und einzuhalten:

DIN EN 16005 und die DIN 18650, diese beschreiben die Anforderung an die Gestaltung und das Prüfverfahren zur Nutzungssicherheit für automatische Türen. Zudem unterliegen die automatischen Türsysteme der Maschinenrichtlinien, daher orientieren wir uns insbesondere nach der ältesten und von Deutschland ins Leben gerufenen DIN 18650, mit den weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen, um das höchste Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Das Deutsche Institut für Bautechnik kurz DIBT regelt die Zulassung von Bauprodukten, Bauarten und den Aufbau der Anlage an Brandschutztüren.

Die DIN 14677 regelt die Wartung der Anlage und auch den Tauschzyklus der Brandmelder.

Automatische Schiebetüren

Bestehen aus einem-, zwei-oder Teleskop-Flügelelementen, die durch den Schiebetürenantrieb bewegt werden. Auch hier gibt es wieder die Ansteuerung über Taster oder Bewegungsmelder und Sicherheits-Sensoriken für die Absicherung der Scheer- und Quetschstellen. Um das höchste Maß an Sicherheit zu garantieren, sind bei öffentlichen Gebäuden an den Nebenschließkanten Schutzflügel zu empfehlen.

Je nach weiterer Anforderung der Schiebetür gibt es auch hier die Möglichkeit der Erweiterung der Anlage.

 Bei Flucht- und Rettungswegen wird ein redundanter Motor verwendet. Das heißt, dass es zwei Motoren gibt, dies gewährleisten bei Ausfall eines Motors, dass der zweite Motor einspringt und die Öffnungsfahrt im Notfall garantiert. Zudem ist ein Akkupack erforderlich um auch bei einem Stromausfall die sichere Öffnung der Schiebetür zu garantieren. Dieser ist gemäß den jeweiligen Herstellerangaben auszutauschen. Des Weiteren gibt es einen überwachten Bewegungsmelder für den Fluchtweg, der den fehlerfreien Betrieb garantiert. Sollten trotz all dem Fehler auftreten, fährt die Tür auf und geht in Störung bis der Fehler behoben wurde.

 Wichtiger Hinweis: Im Normalbetrieb bei Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen dürfen die Türen nicht verriegelt werden. Dies darf nur dann geschehen, wenn Beispielweise zum Feierabend sichergestellt ist, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben und sich keine weiteren Personen im Objekt befinden und die Flucht aus dem Gebäude auch durch andere Fluchtwege garantiert ist.

Für besondere Fälle in Krankenhäusern, Apotheken, Hotels oder Flughäfen gibt es die Möglichkeit eine Zustimmung im Einzelfall zu bekommen, um unter bestimmten Umständen auch im Normalbetrieb die Anlage zu verriegeln. Mittlerweile gibt es auch Hersteller, die eine Zulassung für solch einen Fall für ihre Anlagen besitzen, um solche Anforderungen kostengünstig umzusetzen.

Um aber auch vollen Einbruchschutz für zum Beispiel Einkaufsläden zu gewährleisten, gibt es Schiebetüren auch in den Widerstandsklassen RC-2 und RC-3

Normen und Vorschriften:

Hierbei sind folgende Normen zu beachten und einzuhalten:

DIN EN 16005 und die DINB 18650 wie bereits bei Automatikdrehtüren erwähnt, AUTSCHR regelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanisch, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen automatischen Schiebetüren in Rettungswegen.

ELVTR regelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektrischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungswegen.

Wir als ihr fachkompetenter Partner besitzen das nötige technische know how und die zwingend erforderlichen vom Hersteller über regelmäßige Schulungen vergebenen Zertifikate um selbst diesen Anforderungen in der Prüfung/Wartung, Montage und Reparatur gerecht zu werden. Stellen Sie gerne eine Anfrage, wir beraten Sie und erstellen Ihnen danach auch gerne Ihr individuelles Angebot.


Wartung/Instandhaltung Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegsysteme

Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheits-, Fluchtweg- und Notbeleuchtung erfüllt einen wichtigen Sicherheitszweck: Sie führt Menschen sicher und schnell aus einem Gebäude, wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt. Da in einem Ernstfall bereits wenige Minuten über Leben oder Tod entscheiden können, ist die einwandfreie und dauerhafte Funktion der Notleuchten unabdingbar. Es reicht demnach nicht, diese Anlagen zu installieren.
Pflichten des Betreibers:
Die Prüfung und Wartung muss durch den Betreiber an eine fachkundige Person übergeben werden.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Instandhaltung bzw. Wartung, durch eine befähigte Person bzw. Sachkundigen, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen, ist der Betreiber verpflichtet die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Anlagen alle 12 Monate nach einem Wartungsplan. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.
Normen und Vorschriften:
Die BetrSichV und ASR A3. 4/3 verlangen die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen einschließlich Leuchten, Stromquellen, Steuergeräten und aller weiteren Komponenten, durch eine Fachkraft für Sicherheitsstromversorgungsysteme zur Prüfung der Stromversorgungsanlage, sowie eine befähigte Person zur Prüfung der Notbeleuchtung nach §14 der Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Betriebssicherheit.

Wir als ihr fachkompetenter Partner besitzen das nötige technische know how und die zwingend erforderlichen vom Hersteller über regelmäßige Schulungen vergebenen Zertifikate um diesen Anforderungen in der Prüfung/Wartung, Montage und Reparatur gerecht zu werden.

Stellen Sie gerne eine Anfrage, wir beraten Sie und erstellen Ihnen danach auch gerne Ihr individuelles Angebot.

Wartung/Instandhaltung von Löschwassertechnik

Wandhydranten:
Fest installierte Löschwasserleitungen, die ständig mit Wasser befüllt und permanent unter Druck stehen. Wandhydranten sind sofort einsatzbereit und dienen dem Laien, geschultem Personal und der Feuerwehr in der Entstehungsphase zum Löschen von Bränden. Im Brandfall wird das Löschwasser durch einen formbeständigen Schlauch oder durch Ausrollen eines Flachschlauches entnommen. Die Löschwasseranlagen werden bauordnungsrechtlich gefordert und sind fester Bestandteil der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes.

Wandhydranten Typ F – dienen dem Einsatz für den Laien als auch für die Feuerwehr zum Löschen von Entstehungsbränden

Wandhydranten Typ S – dienen dem Laien als Selbsthilfeeinrichtung zum Löschen von Entstehungsbränden

Wandhydranten mit Flachschlauch – nur für geschultes Personal und Feuerwehr
Wandhydranten Nass/trocken:
werden erst im Bedarfsfall mit Wasser befüllt und dienen dem Laien zum Löschen eines Feuers in der Entstehungsphase. Spätestens nach 60 Sekunden muss an jedem Wandhydranten Löschwasser mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen. Am Schrank vom Wandhydranten ist hierzu von außen ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Wasser kommt nach max. 60 Sekunden“ anzubringen.
Steigleitung trocken:
Fest installiertes Rohrleistungssystem mit Einspeise- und Entnahmestellen für die Feuerwehr. Sie dürfen ausschließlich durch die Feuerwehr betrieben werden.
Über- und Unterflur-Hydranten:
Versorgen die Feuerwehr außerhalb von Gebäuden mit Löschwasser. Über- und Unterflurhydranten können sich auf Firmengeländen oder Parkplätzen befinden. Die Hydranten sind an das Wassernetz angeschlossen. Überflurhydranten sind über dem Boden installiert. Unterflurhydranten sind im Boden versenkt.
Pflichten des Betreibers:
Die Löschwasseranlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden und einwandfrei funktionieren.

Nach dem bauaufsichtlichen Anwendbarkeitsnachweis ist der Betreiber verpflichtet, eine Instandhaltung bzw. Wartung, durch eine befähigte Person bzw. Sachkundigen, durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Bei Störungen und Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der oben genannten Anlagen, ist der Betreiber verpflichtet die Störungsbehebungsmaßnahmen und Herstellung des Sollzustandes unverzüglich einzuleiten und sicherzustellen.

Unsere Sachkundigen übernehmen die Prüfung der Löschwasseranlage alle 12 Monate, eine Löschwasseranlage trocken unterliegt einem zweijährigen Wartungsplan. Nach Beendigung der Wartung stellen wir Ihnen ein digitales Prüfprotokoll als Nachweis zur Verfügung.

Bei Feststellung von größeren Mängeln vor Ort erstellt Ihnen unser Technikteam auf Wunsch ein Reparaturangebot.
Normen und Vorschriften:

 DIN 14461 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtung für Wandhydranten

 DIN 14462 Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Löschwassereinrichtungen

 DIN EN 671-3

 DIN EN 14339 Unterflurhydranten

 DIN EN 14384 Überflurhydranten


Dichtigkeitsprüfung Steigleitung/Einspeisung

Trockene Steigleitung

Eine trockene Steigleitung ist so gestaltet, dass das Löschwasser erst im Falle eines Brandes von der Feuerwehr eingespeist wird. Die Einspeisungsstelle ist in der Regel leicht zugänglich und befindet sich meist außerhalb des Gebäudes. Jede trockene Steigleitung muss über eine eigene Einspeisung verfügen, die in speziellen Schutzschränken untergebracht ist. Wenn das Wasser mit hohem Druck in die Leitung eingespeist wird, verdrängt es die Luft in der trockenen Leitung. Daher sind am Ende der Rohrleitung Be- und Entlüfter installiert, die die verbleibende Luft aus der Leitung abführen. Dies ermöglicht es der Feuerwehr, im Brandfall ihre Schläuche direkt an eine Löschwasserquelle anzuschließen, ohne vorher Schlauchleitungen bis zur Einsatzstelle verlegen zu müssen. Die Entnahmeeinrichtungen sind gemäß DIN 14462 für „Löschwasserleitungen trocken“ vorgeschrieben und können ebenfalls in Schutzschränken untergebracht werden.

Die Schutzschränke für Einspeisungen und Entnahmen sind mit einem speziellen Feuerwehrschloss ausgestattet, das einen besseren Schutz vor Beschädigungen bietet als eine frei zugängliche Armatur oder ein Wandhydrantenschrank mit Drehgriff. Auch die Entnahmearmatur hat eine spezielle Betätigungseinrichtung, die sicherstellt, dass sie nicht von Unbefugten geöffnet werden kann. Das herkömmliche Schlauchanschlussventil, wie es bei Wandhydranten verwendet wird, ist für diese Art der Steigleitung nach DIN nicht zugelassen, da sie nicht für die Selbsthilfe gedacht ist, sondern ausschließlich der Feuerwehr vorbehalten ist. Nach Abschluss des Löschvorgangs muss sich die trockene Steigleitung selbsttätig und vollständig entleeren, was durch automatisch-hydraulische Entleerungen erfolgt.