Automatische Türsysteme

Wartung/Instandhaltung Automatische Türsysteme

 Automatische Türsysteme

Automatische Türsysteme sorgen für ein bequemes und sichereres Eintreten in und aus dem Gebäude, können den Personenfluss regulieren und gewährleisten ein behindertengerechtes Begehen von Türen. Ferner können sie bei Energieeinsparungen im Gebäude, durch sicheres und kontrolliertes Schließen helfen.

Hierbei unterscheiden wir zwischen kraftbetätigten Türen (Automatikdrehtür) und kraftbetätigten Schiebetüren (Automatikschiebetür)

 Automatikdrehtüren

Bestehen hauptsächlich aus der Tür, an der zum Öffnen und Schließen   ein Drehtürenantrieb mit integrierter Steuerung angebracht ist, einer Ansteuerung, wie z.B. Flächentaster, Bewegungsmelder oder einem Zutrittskontrollsystem für den Befehl zum Öffnen der Tür, einem E-Öffner oder Motorschloss zum Entriegeln der Tür.

Sie sind mit Sicherheit-Sensoriken ausgestattet um Scheer-und Quetschstellen an den Haupt- und Nebenschließkanten abzusichern und Personen oder Gegenstände vor dem Anfahren der Tür zu schützen. Des Weiteren lässt sich die Anlage sowohl als eine einflügelige Tür und auch als eine doppelflügelige Tür verwenden.

Je nach Anforderung der Tür können die Anlagen wie folgt erweitert werden:

Für öffentliche Gebäude und auch Kindergärten sind zwingend Fingerschutzrollos erforderlich um die Quetschgefahr an der Nebenschließkante abzusichern.

 Bei Brandschutztüren ist zusätzlich ein Sturzrauchschalter erforderlich um den Brand oder die Rauchentwicklung zu erkennen. Je nach örtlicher Begebenheit sind zusätzliche Deckenmelder erforderlich. Diese sind gemäß der DIN 14677 alle 8 Jahre auszutauschen. Je nach Hersteller wird auch ein Handauslösetaster benötigt, um die Anlage ggf. über einen Taster auslösen zu können. Um zu gewährleisten, dass der Standflügel vor dem Gangflügel schließt, ist bei Anlagen mit zweiflügeligen Türen zudem eine Schließfolgeregelung erforderlich

 Als Nachtstromöffnung in Kombination mit RWA Anlagen, wird ein Antrieb mit einer Invers Feder benötigt, der dafür sorgt, dass die Tür beim Auslösen der RWA Anlage auch im stromlosen Zustand auffährt.

Die heutigen modernen Drehtürenantriebe lassen sich ohne Probleme auch zum Beispiel mit Fluchtweganlagen vernetzen, um selbst den behinderten Personen eine barrierefreie Flucht zu gewährleisten.

Hierbei sind folgende Normen zu beachten und einzuhalten:

DIN EN 16005 und die DIN 18650, diese beschreiben die Anforderung an die Gestaltung und das Prüfverfahren zur Nutzungssicherheit für automatische Türen. Zudem unterliegen die automatischen Türsysteme der Maschinenrichtlinien, daher orientieren wir uns insbesondere nach der ältesten und von Deutschland ins Leben gerufenen DIN 18650, mit den weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen, um das höchste Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Das Deutsche Institut für Bautechnik kurz DIBT regelt die Zulassung von Bauprodukten, Bauarten und den Aufbau der Anlage an Brandschutztüren.

Die DIN 14677 regelt die Wartung der Anlage und auch den Tauschzyklus der Brandmelder.

 Automatische Schiebetüren

Bestehen aus einem-, zwei-oder Teleskop-Flügelelementen, die durch den Schiebetürenantrieb bewegt werden. Auch hier gibt es wieder die Ansteuerung über Taster oder Bewegungsmelder und Sicherheits-Sensoriken für die Absicherung der Scheer- und Quetschstellen. Um das höchste Maß an Sicherheit zu garantieren, sind bei öffentlichen Gebäuden an den Nebenschließkanten Schutzflügel zu empfehlen.

Je nach weiterer Anforderung der Schiebetür gibt es auch hier die Möglichkeit der Erweiterung der Anlage.

 Bei Flucht- und Rettungswegen wird ein redundanter Motor verwendet. Das heißt, dass es zwei Motoren gibt, dies gewährleisten bei Ausfall eines Motors, dass der zweite Motor einspringt und die Öffnungsfahrt im Notfall garantiert. Zudem ist ein Akkupack erforderlich um auch bei einem Stromausfall die sichere Öffnung der Schiebetür zu garantieren. Dieser ist gemäß den jeweiligen Herstellerangaben auszutauschen. Des Weiteren gibt es einen überwachten Bewegungsmelder für den Fluchtweg, der den fehlerfreien Betrieb garantiert. Sollten trotz all dem Fehler auftreten, fährt die Tür auf und geht in Störung bis der Fehler behoben wurde.

 

 Wichtiger Hinweis: Im Normalbetrieb bei Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen dürfen die Türen nicht verriegelt werden. Dies darf nur dann geschehen, wenn Beispielweise zum Feierabend sichergestellt ist, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben und sich keine weiteren Personen im Objekt befinden und die Flucht aus dem Gebäude auch durch andere Fluchtwege garantiert ist.

Für besondere Fälle in Krankenhäusern, Apotheken, Hotels oder Flughäfen gibt es die Möglichkeit eine Zustimmung im Einzelfall zu bekommen, um unter bestimmten Umständen auch im Normalbetrieb die Anlage zu verriegeln. Mittlerweile gibt es auch Hersteller, die eine Zulassung für solch einen Fall für ihre Anlagen besitzen, um solche Anforderungen kostengünstig umzusetzen.

Um aber auch vollen Einbruchschutz für zum Beispiel Einkaufsläden zu gewährleisten, gibt es Schiebetüren auch in den Widerstandsklassen RC-2 und RC-3

Normen und Vorschriften:

Hierbei sind folgende Normen zu beachten und einzuhalten:

DIN EN 16005 und die DINB 18650 wie bereits bei Automatikdrehtüren erwähnt, AUTSCHR regelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektromechanisch, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen automatischen Schiebetüren in Rettungswegen.

ELVTR regelt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von elektrischen Verriegelungssystemen für Türen in Rettungswegen.

Wir als ihr fachkompetenter Partner besitzen das nötige technische know how und die zwingend erforderlichen vom Hersteller über regelmäßige Schulungen vergebenen Zertifikate um selbst diesen Anforderungen in der Prüfung/Wartung, Montage und Reparatur gerecht zu werden. Stellen Sie gerne eine Anfrage, wir beraten Sie und erstellen Ihnen danach auch gerne Ihr individuelles Angebot.

 

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