Türen & Tore Info

 

Türen & Tore

Ob Eingangstür oder Hallentor – wenn’s klemmt oder stockt, leidet der Betriebsablauf. Und in Notsituationen sollten Brandschutztüren und -tore einwandfrei funktionieren!

Grundsätzlich ist der Betreiber zur Absicherung von Gefahrenquellen gesetzlich verpflichtet. Aus diesem Grund leiten sich nach DIN EN 16005, DIN 18650 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) regelmäßige Prüfung an Türen und Toren durch eine sachkundige Person ab.

Wartungsintervalle:

        • (1) Erstprüfung: vor der ersten Inbetriebnahme
        • (2) Mindestens einmal jährlich
        • (3) Nach Bedarf z.B. bei Funktionswechsel des Gebäudes
        • (4) Regelmäßige Wartung nach den Vorgaben des jeweiligen Anlagenherstellers, damit die Türen als gewartet gelten
        • (5) Für Automatiktüren in Flucht- und Rettungswegen 2x im Jahr empfohlen.

Prüfungsgrundlagen finden sich entsprechend in den ASR A 1.7, (alt BGR 232), DIN 14677, DIN 18650, DIBT, LBO und den gesetzlichen Grundlagen sowie der AutschR.